Kaufmann/-frau für Büromanagement
Ihre Ausbildung findet im Dualen System statt. Im Rahmen der Dualen Ausbildung übernimmt die Berufliche Schule Pinneberg den schulischen Teil.
Die Neuordnung der Büroberufe
Der Beruf „Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement“ wird zukünftig Deutschlands meistgewählter Ausbildungsberuf sein, der branchenübergreifend und in verschiedensten Unternehmensgrößen zur Fachkräftesicherung bereit steht. Er ist eine perfekte Einstiegsmöglichkeit für alle, die ihre berufliche Karriere mit einer breit und solide angelegten kaufmännischen Basis starten möchten.
Der Ausbildungsberuf Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement fasst künftig die bisherigen Berufsbilder der Bürokaufleute, der Kaufleute und Fachangestellten für Bürokommunikation zusammen und schafft eine gemeinsame Ausbildungsgrundlage für Industrie, Handel, Dienstleistung, Handwerk und öffentlichen Dienst. Der neue, dreijährige Ausbildungsberuf wird insgesamt 10 Wahlqualifikationen enthalten, mit denen die Betriebe entsprechend ihres Leistungsprofils flexibel ausbilden können.
Tätigkeiten der Auszubildenden
Kaufleute für Büromanagement organisieren und koordinieren bürowirtschaftliche sowie projekt- und auftragsbezogene Abläufe. Sie übernehmen Sekretariats- und Assistenzaufgaben, koordinieren Termine, bereiten Besprechungen vor und bearbeiten den Schriftverkehr. Dabei kooperieren und kommunizieren sie mit internen und externen Partnern, auch in einer fremden Sprache. Sie sind Profis in der Informationsverarbeitung, recherchieren Daten und Informationen und bereiten diese für Präsentationen auf. Sie bearbeiten Beschaffungsvorgänge, unterstützen bei personalbezogenen Aufgaben und wenden Buchungssysteme sowie Instrumente des Rechnungswesens an. Sie beachten dabei rechtliche Vorgaben, achten auf Datenschutz und Datensicherheit und führen qualitätssichernde Maßnahmen durch. Sie unterstützen betriebliche Prozesse und bearbeiten daraus entstehende Fachaufgaben.
Nähere Informationen zu Ihrem Ausbildungsberuf erfahren Sie unter Berufenet (Arbeitsagentur). Bitte geben Sie in der Suchfunktion „Kaufmann/-frau – Büromanagement“ ein.
Der Schulbesuch / Unterrichtsinhalte
Kaufleute für Büromanagement werden in drei Teilzeitklassen beschult.
Teilzeitunterricht
1. Ausbildungsjahr | Montag und Freitag | jeweils 8 Stunden |
2. Ausbildungsjahr | Donnerstag | 8 Stunden |
3. Ausbildungsjahr | Mittwoch | 8 Stunden |
Die Lernfelder und die Fächer
Den Rahmenlehrplan Ihres Ausbildungsberufes finden Sie unter http://www.bibb.de/. Bitte geben Sie in der Suchfunktion „Rahmenlehrplan Kaufmann für Büromanagement“ ein.
Die Prüfungen
Die gestreckte Abschlussprüfung besteht aus Teil 1 und Teil 2. Beide Teile bilden als Abschlussprüfung eine Einheit. Teil 1 findet etwa nach 18 Monaten statt, Teil 2 am Ende der Ausbildung.
Teil 1: | |
Informationstechnisches Büromanagement | 25 Prozent |
Teil 2: | |
Wirtschaft- und Sozialkunde (schriftlich) | 10 Prozent |
Kundenbeziehungsprozesse (schriftlich) | 30 Prozent |
Fachaufgabe Wahlqualifikation (mündlich) | 35 Prozent |
Bei der mündlichen Prüfung kann der Ausbildungsbetrieb mit Anmeldung zu Teil 2 der Abschlussprüfung aus zwei Alternativen wählen. Entweder die „Klassische Variante“, in der die Grundlage für das Fachgespräch eine von zwei vom Prüfungsausschuss zur Auswahl gestellten praxisbezogenen Aufgaben ist. Oder die „Report-Variante“, hier ist die Grundlage für das Fachgespräch ein maximal dreiseitiger Report pro Wahlqualifikation, die der Prüfling über durchgeführte betriebliche Fachaufgaben anfertigt.
Die gestreckte Abschlussprüfung wird federführend von der IHK Schleswig-Holstein durchgeführt. Nähere Informationen finden Sie unter http://www.ihk-schleswig-holstein.de/. Bitte geben Sie als Suchfunktion „Kaufmann für Büromanagement“ an.
Möglicher Abschluss bei erfolgreichem Besuch der Schule
Abschluss als Kaufmann/-frau für Büromanagement. Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre. Weitere Informationen zur Vergabe von allgemeinbildenden Schulabschlüssen im dualen Ausbildungssystem finden Sie in der Suchfunktion im Internet unter „Landesverordnung über die Berufsschule (Berufsschulverordnung – BSVO) vom 14. August 2012 § 7“.